FAQ
FAQ
Allgemeines
Eine Bürger Energiegenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die gemeinsam in erneuerbare Energieprojekte investieren und davon profitieren möchten. Ziel ist es, die lokale Energiewende voranzutreiben und eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern.
Die Bürgerenergie Bergkirchen ist eine eingetragene Genossenschaft (eG) und fördert ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder. Eine eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform bei der jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der Anteile eine Stimme hat.
Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jede in Bergkirchen und angrenzenden Gemeinden lebende natürliche oder juristische Person Mitglied werden, die in erneuerbare Energien investieren möchte – egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen.
Sie können Mitglied werden, indem Sie auf unserer homepage eine Beitrittserklärung ausfüllen und mindestens einen Genossenschaftsanteil (maximal sind 100 Anteile möglich) zeichnen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite oder bei unseren Ansprechpartnern.
Die Kosten hängen vom gezeichneten Genossenschaftsanteil ab. Ein Anteil beträgt 200€. Sie können bis zu 100 Anteile erwerben.
Anteile können an Mitglieder gemäß den Vorgaben in der Satzung vererbt werden.
Ja, wenn die Kinder auch gemäß der Satzung als Mitglieder aufgenommen werden.
Minderjährige können Mitglied werden, wenn sie beschränkt geschäftsfähig (zwischen 7 und 18 Jahren) sind und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern oder Vormund) haben. Bei Kindern bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres muss die Beitrittserklärung durch ihren gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Ja, die Kündigungsfrist ist in der Satzung festgelegt. Diese beträgt 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres und ist frühestens 5 Jahre nach Erwerb der Mitgliedschaft möglich.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung festgelegt und können dort nachgelesen werden.
Finanzierung und Rendite
Ihr Geld wird in Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien investiert, z. B. in Solaranlagen, Windkraft oder Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Gewinne werden in der Regel als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Rendite ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Überschüsse werden entsprechend der Satzung und dem Beschluss der Generalversammlung entweder ausgeschüttet oder reinvestiert.
Bei bestimmten Projekten besteht die Möglichkeit ein sog. Nachrangdarlehen zu gewähren. „Nachrang“ da im Fall einer Insolvenz eine eventuelle Bankverbindlichkeiten vorrangig zurück gezahlt würde. Bei einer Investition in Form eines Nachrangdarlehens gibt es fest zugesicherte Zinsen und einen Tilgungsplan.
Die Rendite von Nachrangdarlehen richtet sich nach der Rentabilität des jeweiligen Projektes und wird in Anlehnung an die Marktgegebenheiten gesondert ermittelt. Angestrebt wird eine Rendite von mindestens 3 %. Je nach Projekt sind bis zu 6 % möglich.
In den ersten Jahren ist nicht mit einer Ausschüttung zu rechnen (beschließt die Generalversammlung), da erst mal ein gewisses Kapital für Unkosten und weiteren Projekten aufgebaut wird. Der Erwerb von Stammanteilen ist eher langfristig zu betrachten. Bei Nachrangdarlehen erfolgt die vereinbarte Zins- und Tilgungszahlung jährlich.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden Ihnen Ihre Anteile wieder in voller Höhe ausbezahlt (ohne Aufgeld). Sie müssen allerdings Ihre Einlage mindestens 5 Jahre lang in der BEG belassen. Beitrittserklärung durch ihren gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Genossenschaften gehören zu den sichersten Rechtsformen. Als Mitglied haften Sie nur mit Ihrem eingezahlten Genossenschaftsanteil. Wie bei jedem wirtschaftlichem Unternehmen ist ein Totalverlust jedoch nicht völlig auszuschließen, z. B. bei einem wirtschaftlichen Misserfolg der Projekte. Jedoch unterliegen Genossenschaften einer ständigen Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes, wodurch das Risiko minimiert wird. Für alle Energieanlagen schließen wir eine eigene Versicherung ab.
Genossenschaften gehören zu den sichersten Rechtsformen. Die Einspeisevergütung nach EEG ist gesetzlich garantiert. Unsere Anlagen sind versichert. Man haftet in Höhe seiner Anteile, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Auch in einer Finanz- und Währungskrise behält die Energiegewinnung ihren Wert.
Projekte und Beteiligung
Die Genossenschaft investiert in erneuerbare Energieprojekte wie Photovoltaik, Windenergie, Biogasanlagen oder Energieeffizienzprojekte in der Region.
Eine Beteiligung der Genossenschaft wird von den künftigen Betreibern der Windräder gewünscht. Wie diese aussieht, kann erst nach Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen (Genehmigung, Kosten, Beteiligungen, Rechtsform, Finanzierung, …) erfolgen.
Ja, Mitglieder können eigene Ideen und Vorschläge für Projekte einbringen. Diese werden vom Vorstand und den Mitgliedern geprüft und diskutiert.
Unsere Projekte befinden sich überwiegend in der Region, um lokale Wertschöpfung und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Informationen darüber können sie auf der Internetseite erhalten (https://buergerenergie-bergkirchen.de).
Nachhaltigkeit und Gemeinschaft
Durch den Ausbau erneuerbarer Energien leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Stärkung der dezentralen Energieversorgung.
Ja, wir organisieren regelmäßig Mitgliederversammlungen, Informationsveranstaltungen und Workshops, um den Austausch zwischen den Mitgliedern zu fördern.
Ja, als Mitglied können Sie aktiv mitgestalten, z. B. durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder die Übernahme eines Amtes im Vorstand oder Aufsichtsrat.
Kontakt
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail (info@buergerenergie-bergkirchen.de) erreichen. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite (https://buergerenergie-bergkirchen.de) oder direkt bei unseren Informationsveranstaltungen.
Die Generalversammlung findet laut Satzung einmal jährlich statt. Außerordentliche Generalversammlungen können bei Bedarf einberufen werden.